Sicherheit im Umgang mit Dokumentationspflichten
Ein Beratungsangebot der Schafberatung NRW
Seit dem 1. Januar 2010 stellt die Viehverkehrsverordnung Schafhaltende Betriebe vor große Probleme. Verbunden mit der Einführung der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung sind die Dokumentationspflichten deutlich umfangreicher geworden. Die ordnungsgemäße und aktuelle Registrierung von Schafen in Bestandsregistern und Begleitpapieren in Verbindung mit Bewegungsmeldungen an die HIT-Datenbank stellt viele Schafhaltungen vor fast unlösbare Aufgaben. Zudem sind diese Verpflichtungen auch noch förderungsrelevant. Diese bürokratische Mehrbelastung ist in größeren Betrieben fast nur durch externe Unterstützung oder durch Nutzung elektronischer Hilfen zu bewerkstelligen. |
Unter dem Motto "Wir bändigen für Sie das Bürokratie-Monster" bietet sich dieSchafberatung NRW an, Ihnen die ungeliebte Büroarbeit zu erleichtern und für Sie die rechtlich notwendigen Meldungen zu übernehmen. So schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen bei Cross Compliance-Prüfungen. Ganz nebenbei bekommen Sie eine bessere Übersicht über Ihren Schafbestand.
Nach Aufnahme des Schafbestandes in eine Datenbank – auf Wunsch auch vor Ort in Kombination mit einer Beratung über die Nutzung der elektronischen Kennzeichnung – werden alle Dokumentationspflichten übernommern:
Erklärtes Ziel ist, eine weitgehend papierlose Datenerfassung und Bestandsführung zu ermöglichen, ohne dass Sie Computerkenntnisse einbringen müssen.
Natürlich geht es nicht ohne eine gewisse Zuarbeit Ihrerseits. Sie müssen die Kennzeichnung der Tiere durchführen und die Ohrmarkennummern an die Schafberatung NRW melden. Dazu sollen allerdings in Zukunft alle Möglichkeiten, die die gesetzliche Einführung der elektronischen Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2010 bietet, genutzt werden. Vor allem Schafhalter mit größeren Tierbeständen sollen die Tiernummern mit Hilfe geeigneter Lesergeräte registrieren und übermitteln. Vorarbeiten dazu wurden bereits in der Vergangenheit im Bereich der Schweinehaltung geleistet, die dort gemachten Erfahrungen sollen nun auch den Schafhaltern zugute kommen.
Selbstverständlich kann die Schafberatung NRW auch nicht wissen, ob und wann Sie Tiere zukaufen oder verkaufen bzw. welche Tiere verendet sind. Auch diese Informationen müssen der Schafberatung übermittelt werden. Das ist dann allerdings auch schon alles. Aus der Datenbank heraus werden bei Bedarf die gesetzlich geforderten Dokumente erstellt, sind Sie EDV-erfahrener Schafhalter, sollen Sie sich diese Dokumente aus dem Internet herunterladen können, haben Sie keine Lust auf Computer, erhalten Sie auf Wunsch die Dokumente zugesandt.
Sie sind interessiert? Setzen Sie sich mit der Schafberatung NRW in Verbindung, oder bitten Sie online darum, dass ein Berater zu Ihnen Kontakt aufnimmt
Hier gehts zur Online-Anforderung eines Beraters