Vermeidung der Schlachtung tragender Schafe
Der Bundesrat hat im Jahr 2017 ein Verbot der Schlachung hochträchtiger Tiere beschlossen. Damit ist es jetzt verboten, Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten. Davon ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Dies ist ein großer verbandspolitischer Erfolg, der wesentlich darauf zurückzuführen ist, dass im Vorfeld des zu erwartenden Gesetzes eine bundesweite Erklärung verschiedener Organisationen zur Vermeidung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer verabschiedet worden ist. Die Vorsitzende des Schafzuchtverbandes NRW Ortrun Humpert hat diese Erklärung als Vertreterin der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände mit unterzeichnet.
Bundesweite Erklärung zur Vermeidung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer
Der Erfolg, das Verbot für Schafe verhindert zu haben, sollte jetzt aber auch für jeden Schafhalter Verpflichtung sein, alles zu tun, um die Schlachtung tragender Schafe zu vermeiden. Um den Schafhaltern dabei zu helfen, wurde ein Leitfaden erstellt, der hier als Flyer heruntergeladen werden kann.
Leitfaden zur Vermeidung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer